Das VHC-Glossar

Das Volkshaus ist Ausdruck einer neuen Form des Stadtmachens – mit vielen unbekannten Worten. Hier wollen wir Euch einige davon besser erklären.

Erbbau-recht

Erbbaurecht, auch unter Erbpacht bekannt, trennt das Eigentum von der Nutzung eines Grundstücks. Der/Die Eigentümer:in verkauft nicht das Grundstück an die zukünftigen Nutzer:innen, sondern erlässt ihnen ein Nutzungsrecht. Im Gegenzug zahlen sie dem/der Eigentümer:in eine regelmäßige Pacht (“Erbbauzins”). Die Höhe des Zinses, die Art der Nutzung sowie die Länge des Erbbaurechts werden in einem Erbbaurechtsvertrag zwischen beiden Parteien festgehalten. Endet die Vertragszeit des Erbbaurechts ohne Verlängerung, so ist der/die ehemalige Nutzer:in für den Verlust von errichteten oder ausgebauten Gebäuden vom/von der Eigentümer:in zu entschädigen (§27 ErbbauRG).

(aus: Glossar zur gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung, BBSR 2020, S. 57).

Konzept-vergabe-verfahren

In einem Konzeptvergabeverfahren bekommen die Bewerber:innen mit dem besten Nutzungskonzept die Möglichkeit zur Miete bzw. zum Kauf – und nicht die Meistbietendsten. Es ist eine Art “Wettbewerb der Ideen” für städtische Grundstücke, wobei der Fokus des Wettbewerbs meistens auf gemeinwohlorientierter Nutzungen, sozialer Teilhabe, lebendige Quartige und nachhaltiger Stadtentwicklung liegt.

(aus: Glossar zur gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung, BBSR 2020, S. 88).

Anhand-gabe

Bei einer Anhandgabe gibt die Kommune das Grundstück einem Projekt oder einer Initiative “an die Hand”. Das heißt das Grundstück wird zur Verfügung gestellt, um Nutzungskonzepte vor Ort auszuprobieren. Ein Verkauf des Grundstücks an Dritte ist in dieser Zeit nicht möglich. Während der Anhandgabe kann die Planung für eine langfristige Nutzung vorangetrieben werden (z.B. Brandschutzsicherung, Finanzierungsmodell). Entwickelt sich in dieser Zeit eine stichhaltiges Nutzungskonzept inklusive Finanzierung, welche den im Vertrag festgehaltenen Erwartungen des Eigentümers entspricht, so geht die Anhandgabe nahtlos in die Kauf- oder Mietverhandlungen über. Dies bietet Vorteile für beide Seiten: wenn die Initiative ihren Verpflichtungen aus dem Anhandgabevertrag nicht nachkommt, kann ihr das Grundstück ohne administrativen Aufwand wieder entzogen werden. Gleichzeitig wird verhindert, dass die Initiative ohne jegliche Absicherung für die zukünftige Nutzung Zeit, Geld und Energie investiert. Bei einer Anhandgabe fallen bedingt Kosten zur Nutzung an.

(aus: Glossar zur gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung, BBSR 2020, S. 37)

Dritte Orte

Dritte Orte sind Räume jenseits vom eigenen Zuhause oder des Arbeitsortes. Sie sind offene Orte, wo jede:r ungezwungen verweilen kann. Es gibt keinen Zwang etwas zu kaufen oder Mitglied zu sein, um sie zu nutzen. Sie bieten Raum für Unvorhergesehenes und Geselligkeit. Dritte Orte ermöglichen das Zusammenkommen von Menschen unterschiedlichen Alters und sozialer Milieus – unabhängig von gesellschaftlichen Rollen oder Status. Klassische Dritte Orte sind z.B. Soziokulturelle Zentren, belebte öffentliche Plätze oder Kiezkneipen.

(aus: Glossar zur gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung, BBSR 2020, S. 51; Ray Oldenburg 1992: The Great Good Place)

Zukunfts-schutz-gebiete

In Städten werden die Flächen rar, wo man sich einfach mal austoben kann, einfach mal machen kann. Genau diese Flächen für Experimente sind aber wichtig, um Innovationen zu schaffen und Lösungen für gegenwärtige lokale und globale Probleme zu finden. In Städten gibt es viele Menschen, die gemeinsam neue Wege gehen wollen und dafür aber unbedingt Orte des Ausprobierens brauchen. Zukunftsschutzgebiete stecken eine Fläche ab, wo unbürokratisch gemeinsam Stadt und Zukunft gestaltet werden kann, wo Tüfteln und Scheitern ausdrücklich erlaubt ist! Bei einem Zukunftsschutzgebiet kann es sich um jede Art von Raum in der Stadt handeln, welcher für eine bestimmte Zeitspanne für zukunftsträchtige und gemeinwohlorientierte Vorhaben bereitgestellt wird. Momentan sind Zukunftsschutzgebiete noch ein theoretisches Konstrukt, ein Label, aber langfristig sollen sie eine eigene Kategorie im städtischen Flächennutzungsplan darstellen.

(aus: Koproduktive Orte für Innovationen und lokale Lösungen. Eine Zukunftsstrategie für bottom-up Stadtentwicklung. Betsch et al. 2019)